Wir haben vor Kurzem über einen Geflüchteten berichtet, der nach Bulgarien abgeschoben werden soll. Bassam A. betrat in Bulgarien das erste Mal europäischen Boden. Im Jahr 2013 floh er aus Syrien vor politischer Verfolgung. Er war Regierungsgegner und beteiligte sich an den Demonstrationen für mehr Demokratie und einen Regierungswechsel in Syrien. Er weigerte sich der Armee beizutreten und Werkzeug der umstrittenen Regierung zu sein. Er musste fliehen. Leider wusste er zu diesem Zeitpunkt noch nichts über die Dublin-Verordnung der EU und die sehr unterschiedlichen Verhältnisse für Geflüchtete in den einzelnen Mitgliedsstaaten. So kam er zufällig nach Bulgarien. Von Anfang an bekam er die flüchtlingsfeindliche Stimmung dort zu spüren. Sofort wurde er mit Leidensgenossen inhaftiert. Nach Registration und Zwang einen Asylantrag in Bulgarin zu stellen wurde er schließlich weiter in ein Flüchtlingscamp umgesiedelt. Welche keinesfalls mit Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber_innen in Deutschland vergleichbar sind. Seine Erfahrungen dort reichen unter anderem von Überbelegung, mangelnder Hygiene, fehlender ärztlichen Versorgung bis zu festen Schließungszeiten am Abend und Öffnungszeiten am Morgen. Trotzdem versuchte er sich mit auf der Flucht gewonnen Freunden ein Leben aufzubauen, was ihm nicht gelang. Eine Wohnung teilte er sich mit seiner Freundesgruppe. Sie waren rassistischen Angriffen aus der Nachbarschaft ausgesetzt. Einen Sprachkurs, sowie Arbeit konnte er nicht finden. Wenn er auf der Straße unterwegs war, wurde er manchmal verfolgt und einige seiner Freunde sogar verprügelt. Er und seine Freunde beschlossen ihr Glück in anderen europäischen Ländern zu versuchen. Beim ersten Versuch in Deutschland wurde er sofort zurückgeschickt, beim zweiten Mal durfte er einen Asylantrag stellen. Seit 2014 wartet er nun auf einen Entscheid. Er integrierte sich vorbildlich trotz vieler Hürden aufgrund seiner schlechten Bleibeperspektive. Er lernte Deutsch, gewann sehr viele einheimische Freund_innen, engagierte sich nach Verweigerung der Arbeitserlaubnis ehrenamtlich bei tea e.V. und als Fahrdienstbegleiter beim Bayerischen Roten Kreuz in Ansbach. Vor Gericht hatte er mehrere Gründe vorgelegt, weshalb er nicht nach Bulgarien zurückgehen kann. Immer wieder musste er seine Geschichte erzählen, aufschreiben, wurde ausgefragt. Er spricht ungern von seinen Erlebnissen in Bulgarien. Als sein Asylantrag schließlich im Mai 2017 abgelehnt wurde bekam er Panik. Er weiß nicht, was ihm dort bevorsteht. Die Angst vor einer Rückkehr nach Bulgarien ist ihm klar anzusehen. Keiner weiß welche Konsequenzen sein 2016 abgelaufener Subsidiärer Schutz haben wird. Wird er nach Syrien zurückgeschoben, weil er Bulgarien verlassen hatte? Er versteht nicht, warum Manschen die Schutz suchen, diesen nicht bekommen. Andere Bundesländer verweigern eine Abschiebung nach Bulgarien. Trotz seiner Klage gegen den Bescheid vom Mai, wurde ihm eine vorübergehende Duldung nicht gewährt. Er soll weiterhin abgeschoben werden. Die Polizei suchte in seiner Unterkunft nach ihm. Er floh wieder. Doch hofft er, dass das Gericht seinen Argumenten nun endlich Glauben schenkt und ihm ein würdevolles Leben, wie im Artikel 1 des Grundgesetzes verankert, zugesteht. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ So sein Anwalt in der Gerichtsverhandlung am 3.11.2017. Weiter sagt er: „Nicht nur die Würde ,Deutscher’ sei unantastbar, sondern die Würde eines jeden Menschen!“ Dies solle sich das Gericht bei seiner Entscheidung vor Augen führen. Am Montag, den 6. November 2017, wird die Entscheidung voraussichtlich mitgeteilt.
Seine Freund_innen demonstrierten am Freitag, den 3. November 2017 am Schlossplatz, vor dem Verwaltungsgericht für seine Bleiberecht. Sie wohnten der Gerichtsverhandlung bei und zeigten so ihr Interesse und ihr Verständnis von Gerechtigkeit. Zahlreiche Berichte bestätigen, dass die Situation für arabische Geflüchtete in Bulgarien nicht menschenwürdig ist. Kein Mensch sollte jemals illegal sein!